DARK-HH.DE - Dunkle Events in Hamburg
Dunkles Hamburg ist ein Projekt von Torsten Maas. Es dreht sich hier alles um die schwarzes Szene in und um Hamburg. Größtes Augenmerk ist auf die Termine von Konzerten und Parties gelegt, da es hierfür bisher keine vernünftige Webseite in Hamburg gibt.
Domainwert bestimmen
Ab sofort kann sich jeder einen kleinen coolen Web 2.0 Button für seine home page oder blog erstellen, der den Wert der Domain (in Dollar, $$$) anzeigt. Zum Einpassen an das Design der eigenen Seiten gibt es 10 verschiedene Styles für den Button.
Einfach den Domainnamen eingeben und der Code zum Einfügen in die eigenen Seiten wird erzeugt. Diesen muß man jetzt nur noch kopieren und dort einfügen, wo man möchte.
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Die Bedienung ist kinderleicht, das Tool kostet nichts und es ist auch keine Anmeldung notwendig. Einfach Domain eingeben, klicken und Code erhalten.
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Was ist DRM-freie-Musik.de ?
Digitale Rechteverwaltung (gelegentlich auch Digitales Rechtemanagement bzw. engl. Digital Rights Management oder kurz DRM) bezeichnet Verfahren, mit denen die Nutzung (und Verbreitung) digitaler Medien kontrolliert werden soll.
Nach Ansicht der Freie-Software-Bewegung entzieht ein DRM-System Menschen prinzipbedingt die Möglichkeit vollständiger Kontrolle über Daten und Programme auf ihren Computern und schränkt somit ihre Freiheit ein.
DRM-freie-Musik.de beschäftigt sich unvoreingenommen mit diesem Thema und gibt dem Leser einen Einblick auf die Vorteile der freien Medien. Es gibt Tipps und Tricks rund um das Thema Musik und Medien sowie Links zu frei downloadbarer Musik.
Koecheln.de - Der bessere Kochblog!
Internetseiten, die sich mit Rezepten befassen gibt es wie Sand am Meer. Aber es gibt keine wie koecheln.de! Hier schreiben Hobbyköche über ihre Erfahrungen, ihre Tipps und Tricks. Es wird über Kochsendungen und Fernsehköche diskutiert. Vor allem wird nicht alles als Wahrheit betrachtet, was ein Mälzer, ein Lafer oder ein Schuhbeck behauptet.
Koecheln.de zeigt gelebtes Kochen geht kritisch mit der neuen TV-Koch-Welt ins Gericht.
flimmerBLOG.de
Der Flimmerblog ist ein Blog von Filmfreaks für Filmfreaks. Auf dieser Diskussionsplattform soll und wird von aktuellen Blockbustern bis kultigen Independent-Streifen alles besprochen, kritisiert oder gelobt, was sich um die bewegten Bilder dreht.
SEO-Scout.org
Seo-Scout.org ist ein Angebot von Frank Pfabigan. Er schreibt hier über aktuelle Neuigkeiten in der Google-Welt und beschäftigt sich mit der Suchmaschinenoptimierung von Websites und Blogs.
Impressumspflicht bei Blogs?
Da man es kaum besser schreiben kann, hier mal ein Vollzitat von
Diplom-Jurist Sascha Kremer
“Auch private Weblogs sind in der Regel darauf angelegt, über Wochen oder Monate hinweg regelmäßig mit neuen Beiträgen gefüllt zu werden, die potentiell an alle Internetnutzer gerichtet sind und dabei mal den Aspekt persönlicher Kommunikation, mal die redaktionelle Gestaltung in den Vordergrund stellen. Damit handelt es sich bei Weblogs entweder um Teledienste iSd § 2 Teledienstegesetz (TDG) oder aber um Mediendienste iSd § 2 Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV).
Größere Bedeutung kommt dieser Unterscheidung zwischen Teledienst und Mediendienst im Hinblick auf die Impressumspflicht allenfalls dann zu, wenn es sich im Einzelfall bei einem privaten Weblog nicht um ein „geschäftsmäßig“ betriebenes Angebot handelt. Denn dann wären gemäß § 10 Abs. 1 MdStV zumindest Name und Anschrift des Diensteanbieters (= Betreiber des Weblogs) im Impressum zu nennen, während nach § 6 TDG überhaupt keine Impressumspflicht bestünde.
Nach der überwiegenden Ansicht ist der Begriff der Geschäftsmäßigkeit allerdings sehr großzügig auszulegen und erfasst alle Angebote, die mit einer gewissen Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit betrieben werden, ohne dass es etwa auf gewerbliches Handeln oder Handeln zum Zwecke der Einnahmenerzielung ankäme. Wird demnach ein privates Weblog über Wochen und Monate hinweg betrieben, ist hiernach ein nachhaltiges und dauerhaftes Handeln gegeben, sodass die weitaus meisten privaten Weblogs geschäftsmäßig betrieben werden und damit – ungeachtet der Einordnung als Tele- oder Mediendienst – in jedem Fall unter die Impressumspflicht fallen, die gemäß § 10 Abs. 2 MdStV bzw. § 6 TDG für alle geschäftsmäßigen Dienste gilt.
Das Impressum muss demnach auch bei privaten Weblogs mindestens die folgenden Angaben enthalten:
1. Name (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 MdStV bzw. § 6 S. 1 Nr. 1 TDG)
2. Anschrift (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 MdStV bzw. § 6 S. 1 Nr. 1 TDG)
3. Angabe von unmittelbaren (elektronischen) Kontaktmöglichkeiten (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 MdStV bzw. § 6 S. 1 Nr. 2 TDG)Als Name sind Vorname und Nachname anzugeben; ein selbst gewähltes Pseudonym oder ein Spitzname genügen ebenso wenig wie ein im Pass eingetragener Künstlername (wobei letzteres umstritten und noch nicht abschließend geklärt ist). Die Anschrift umfasst Postleitzahl und Ort auch Straße und Hausnummer, ggf. auch das Land.
Als elektronische Kontaktmöglichkeit ist zumindest eine (funktionierende) E-Mail-Adresse („Adresse der elektronischen Post“) anzugeben. Aus dem Wortlaut der genannten Vorschriften, die schwammig von „schneller elektronischer Kontaktaufnahme und Ermöglichung unmittelbarer Kommunikation mit dem Dienstebetreiber“ sprechen, soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers und der jüngeren Rechtsprechung zudem ergeben, dass auch die Angabe einer Telefon-Nummer – soweit vorhanden – erforderlich ist. Der Hinweis im Impressum, man werde nach Eingang einer E-Mail ggf. unverzüglich zurückrufen, genügt nicht.
Bleibt die spannende Frage: Was passiert, wenn sich der Weblog-Betreiber nicht an die Impressumspflicht hält? Anders als bei Internetangeboten von Unternehmen, die sich bei einem fehlenden oder fehlerhaften Impressum aus wettbewerbsrechtlichen Gründen (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG) eine kostenpflichtige Abmahnung einfangen können, scheidet das bei privaten Weblogs von vorneherein aus.
In Betracht kommt allenfalls, dass ein „missgünstiger“ Dritter (von denen im Internet eine Vielzahl unterwegs zu sein scheint) die Fehlerhaftigkeit des Impressums der zuständigen Behörde meldet und diese gemäß § 12 TDG bzw. § 24 MdStV ein Bußgeldverfahren einleitet.
Immerhin kann ein fehlerhaftes Impressum mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- EUR bestraft werden, auch wenn bei einem privaten Weblog ein Betrag im niedrigen dreistelligen Bereich wesentlich realistischer sein dürfte. Denkbar wäre zudem, dass ein Dritter gerichtlich oder außergerichtlich Ansprüche gegen den Weblog-Betreiber de geltend machen will, hieran aber wegen fehlerhafter bzw. fehlender Angaben im Impressum gehindert wird und deshalb zusätzliche Kosten entstehen (Ermittlung von Name, Anschrift o.ä.). Diese Kosten könnten dann ggf. als Schadensersatz wegen Verletzung der Impressumspflicht geltend gemacht werden.
Rechtliche Konsequenzen dürfte die fehlende Telefonnummer im Impressum eines privaten Weblogs also nur im absoluten Ausnahmefall haben. Und ob man angesichts der mit der öffentlichen Preisgabe seiner Telefonnummer verbundenen Nachteile – E-Mail-Spam kann man filtern, Telefonterror nicht – die denkbaren Risiken in Kauf nimmt, muss jeder selbst entscheiden.
Ein Umzug auf einen ausländischen Server hilft jedenfalls nicht, solange sich das Weblog als (deutschsprachiges) Angebot (auch) an deutsche Internetnutzer richtet. Auch dann ist deutsches Recht zu beachten und ein Impressum erforderlich. Ob das allerdings bei einem im Ausland gehosteten Weblog durchsetzbar ist, ist eine andere Frage.
Gründe, die derzeitige Rechtslage zu kritisieren, gibt es jedenfalls einige.”
Sascha Kremers Weblog: Vertretbar.de
Nordish by nature…
Dies ist sie nun, die offizielle Internetseite der Nordjungs. Nordjungs, das sind Torben Keck, Frank Pfabigan, Bjoern Keck und Torsten Maas. Wir stellen hier unsere Projekte und Internetseiten vor. Bald werdet Ihr mehr sehen, bleibt gespannt!




